Die Kostenträgerrechnung
ist die dritte und letzte Stufe der Kostenrechnung. Sie baut auf der Kostenartenrechnung
und der Kostenstellenrechnung auf. Die Kostenträgerrechnung ermittelt die entstandenen
Herstellungs- und Selbstkosten und rechnet sie den Produkten und Leistungseinheiten, also
den Kostenträgern zu. Dabei unterscheidet man zwischen einer Kostenträgerzeitrechnung
(Periodenrechnung) und einer Kostenträgerstückrechnung. Die Kostenträgerrechnung ist
Voraussetzung für die Kalkulation, für die Bewertung betrieblicher Leistungen und für
preispolitische Entscheidungen. Insbesondere für die produktbezogene Ergebnisrechnung auf
Voll- und Teilkostenbasis ist sie ein wichtiges Instrument.
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