Teil des internen
Rechnungswesens, der sich mit der systematischen Erfassung und Auswertung der innerhalb
einer Abrechnungsperiode entstandenen Kosten beschäftigt. Häufig auch als Überbegriff
bzw. Abkürzung für die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) bzw. Kosten- und
Erlösrechnung verwendet, wodurch die Betrachtung auf Erlöse bzw. Leistungen ausgeweitet
wird. Sie soll der Unternehmensleitung aussagekräftige Daten für die Planung, Steuerung
und Kontrolle der Unternehmung zur Verfügung stellen. Da es für die KLR keine
gesetzlichen Vorschriften gibt, ist das Rechnungsziel unternehmensindividuell festzulegen.
Grundsätzlich können hier als Ziele genannt werden:
- Ermittlung von Verkaufspreisen bzw. Preisuntergrenzen durch Feststellung sämtlicher
für die Herstellung und den Absatz entstandener Kosten. - Ermittlung von Einkaufspreisen bzw. Preisobergrenzen, die höchstens aus einem
kalkulierten Verkaufspreis bezahlt werden können. - Ermittlung von Wertansätzen für die Lager- und Vorratsbewertung sowie die Bewertung
fertiger Erzeugnisse im Jahresabschluss.
Weitere Ziele bzw. Anwendungsbereiche kann die Kalkulation bezüglich der Entscheidung
über Eigenfertigung oder Fremdbezug, die Feststellung der Optimalen Losgröße sowie
Optimalen Bestellmenge, sowie die Bestimmung innerbetrieblicher Verrechnungspreise sein.
Die überwiegende Zahl von Unternehmen setzt die Kostenrechnung vornehmlich als
Kontrollinstrument im Sinne einer Nachkalkulation entstandener Kosten ein. Neben dieser
Ist- bzw. Vergangenheitsrechnung können weitere Kostenrechnungssysteme unterschieden
werden. Eine umfassende KLR basiert auf einer Kostenartenrechnung, die systematisch die
Einzelkosten und Gemeinkosten des Unternehmens erfasst. Während die Einzelkosten direkt
auf die Kostenträger (z. B. Produkte) zugerechnet werden können, müssen die
Gemeinkosten zunächst in einer Kostenstellenrechnung zu Kalkulationssätzen umgerechnet
werden, um zusammen mit den Einzelkosten auf die Kostenträger verteilt werden zu können.
Die Kostenträgerrechnung ermittelt letztlich die Selbstkosten für eine
Betriebsergebnisrechnung, die den Erlösen die ermittelten Selbstkosten gegenüberstellt.
Die Kosten- und Leistungsrechnung ist organisatorisch meist in einem sogenannten
Finanzwesen oder zunehmend im Bereich Controlling angesiedelt.
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