Gesellschafter einer
Kommanditgesellschaft, dessen Haftung auf die im Handelsregister eingetragene
Kapitaleinlage beschränkt ist. Solange die Einlage noch nicht voll eingezahlt ist, haftet
der Kommanditist mit seinem Privatvermögen für die Resteinzahlung. Jede
Kommanditgesellschaft muss mindestens einen Kommanditisten haben.
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