Wer ein Grundhandelsgewerbe
betreibt, das nach Art oder Umfang keinen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb
erfordert, ist ein sog. Nicht-Kaufmann.
Wer ein Grundhandelsgewerbe
betreibt, das nach Art oder Umfang keinen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb
erfordert, ist ein sog. Nicht-Kaufmann.
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