Kleinbetriebe nehmen im
Arbeitsrecht eine Sonderstellung ein, denn einige arbeitsrechtliche Vorschriften gelten
für Betriebe unter einer bestimmten Arbeitnehmerzahl nicht. Zum Beispiel ist nach dem
Betriebsverfassungsgesetz in Kleinbetrieben kein Betriebsrat zu wählen Auch das das
Kündigungsschutzgesetz gilt nicht in Betrieben mit regelmäßig zehn oder weniger
Beschäftigten. Der Grund für diese Regelungen liegt darin, daß Kleinbetriebe den
regelnden Eingriff des Gesetzgebers, der in den meisten Fällen die Arbeitnehmer schützen
soll, wirtschaftlich sehr viel stärker spüren als größere Betriebe.
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