Für Einzelunternehmer und
Gesellschafter von Personengesellschaften in der Kostenrechnung angesetzter Betrag, der
vergleichbar einem Managergehalt bei einer Kapitalgesellschaft, nicht erfolgte
Auszahlungen für die Unternehmertätigkeit darstellt. Wie kalkulatorische Zinsen für
eingesetztes Eigenkapital lassen sich auch kalkulatorische Unternehmerlöhne als
Opportunitätskosten auffassen. Zur Bestimmung des kalkulatorischen Betrags können
Erfahrungs- und Durchschnittswerte vergleichbarer Führungskräfte bei
Kapitalgesellschaften herangezogen werden.
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