Kalkulatorische Wagnisse

Für nicht versicherbare
Einzel- und Gesamtrisiken des Unternehmens ansetzbare kalkulatorische Kosten, die im Sinne
von Anderskosten und nicht Zusatzkosten über die Erhöhung der kalkulierten Preise zu
verdienten Reserven für die Fälle bei Risikoeintritt dienen sollen. Allgemeine
Unternehmerwagnisse resultieren beispielsweise aus Konjunkturzyklen,
Nachfrageverschiebungen oder dem technischen Fortschritt, während spezielle
Einzelwagnisse als Bestandswagnis (z. B. Schwund), Anlagenwagnis (z. B. Verkürzung der
Nutzungsdauer), Gewährleistungswagnis (z. B. Reklamationen und dadurch Nachbesserungen
und Reparaturen) oder insbesondere das Debitorenwagnis (Forderungsausfälle) vorkommt.
Insbesondere im Rahmen der allgemein abnehmenden Zahlungsmoral ist der Ansatz eines
kalkulatorischen Wagnisbetrags für den Fall uneinbringlicher Forderungen zunehmend
notwendig. In der Regel ergibt sich ein sogenannter Wagnissatz aufgrund der
Erfahrungswerte vergangener Wagnisverluste.

Ersten Kommentar schreiben

Antworten

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


*