In der Regel bei
Einzelunternehmen und Personengesellschaften vorkommender Verrechnungssatz im Rahmen der
Kostenstellenrechnung, der die Zurverfügungstellung von Räumen durch den Unternehmer an
die Gesellschaft im Sinne eines entgangenen Ertrags bzw. für das Unternehmen nicht
vorliegende Auszahlung im Sinne der kalkulatorischen Kosten kompensieren soll. Sie
entspricht damit den Opportunitätskosten analog den anderen Kosten, wie kalkulatorischer
Unternehmerlohn oder kalkulatorische Wagnisse.
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