Kalkulatorische Betriebsausgaben

Unter Betriebsausgaben
versteht man sämtliche Aufwendungen, die der Unternehmer zu tätigen hat, um sein
Geschäft betreiben zu können. Steuerlich gesehen sind auch nicht alle Ausgaben gleich
Kosten. So zählen etwa die Tilgung der Kredite oder die persönlichen Privatentnahmen
(kalkulatorischer Unternehmerlohn) steuerlich nicht zu den Kosten. (Ausnahme: bei der GmbH
wird der kalkulatorische Unternehmerlohn in Form des Geschäftsführer-Gehaltes als Kosten
anerkannt).

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