Die Jahresabschlussprüfung
betrifft mittelgroße und große Kapitalgesellschaften, also alle GmbHs und AGs in einer
entsprechenden Größenordnung. Geprüft werden Jahresabschluss und Lagebericht von
fachkundigen Abschlussprüfern, in der Regel sind das Wirtschaftsprüfer. Diese erstellen
einen Prüfungsbericht, der alle wesentlichen Angaben enthält. Nach erfolgter Prüfung im
Rechnungswesen des Unternehmens erteilt der Abschlussprüfer den sogenannten
Bestätigungsvermerk oder das Testat. Erst nach erfolgter Abschlussprüfung kann der
Jahresabschluss durch die entsprechenden Aufsichtsgremien festgestellt werden. Bei
publizitätspflichtigen Unternehmen wird der Jahresabschluss beim zuständigen
Handelsregister hinterlegt.
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