Internationales Verwaltungsrecht

Das i.V. bestimmt den
Geltungsbereich des Verwaltungsrechts gegenüber dem Ausland. Es ist nicht kodifiziert.
Grundsätzlich wirkt das V. nur gegenüber eigenen Staatsangehörigen sowie im Rahmen der
Gebietshoheit; doch kann das Völkerrecht etwas anderes vorsehen.

Ersten Kommentar schreiben

Antworten

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


*