Internationales Recht

Unter i.R. versteht man auf
dem Gebiet des Zivilrechts in erster Linie das internationales Privatrecht also die
Rechtsnormen, die bei über ein Land hinausgreifenden Tatbeständen die anwendbare
Rechtsordnung bestimmen. Unter i.R. wird darüber hinaus aber auch das supranationale
Recht verstanden, d.h. das Recht, das von übernationalen Instanzen (Supranationale
Organisationen, Internationale Organisationen) für mehrere Staaten einheitlich (z.B. von
den Organen der EG) erlassen wird, gelegentlich auch das Völkerrecht Als i.R. wird
schließlich auch das Recht bezeichnet, das durch Ratifikation vorher abgeschlossener
Verträge in mehreren Staaten mit gleichem Wortlaut gilt.

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