Im Insolvenzverfahren muss
der Insolvenzverwalter jede von den Gläubigern angemeldete Forderung in eine Tabelle
eintragen. Dies muß unter Angabe des Grundes und des Betrags der Forderung geschehen. Die
Tabelle kann vom Schuldner, den Mitgliedern des Gläubigerausschusses und von den
Insolvenzgläubigern in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
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