Insolvenzmasse (unter
Geltung der Konkursordnung bis 31.12.1998 Konkursmasse genannt) ist das gesamte Vermögen,
das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gehört. Zur
Insolvenzmasse zählt des weiteren auch das Vermögen, das der Schuldner während des
Verfahrens erwirbt. Sie dient der gemeinschaftlichen Befriedigung der Insolvenzgläubiger,
die bei Eröffnung des Verfahrens einen begründeten Anspruch gegen den Schuldner haben. Die
Insolvenzmasse unterliegt der Verwaltung und Verfügung des Insolvenzverwalters.
Unpfändbare Gegenstände fallen nicht unter die Insolvenzmasse.
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