Bei Vorliegen von
Illiquidität bzw. Zahlungsunfähigkeit sowie Überschuldung einer Unternehmung
einsetzende Folge gem. der Konkursordnung in Form eines Konkurses oder des
Gesamtvollstreckungsverfahrens. Ab 1. 1. 1999 existiert ein neues Insolvenzrecht.
Insolvenzgründe sind häufig Managementfehler, d. h. fehlende oder falsche Finanzplanung,
aber auch mangelnde Zahlungseingänge aufgrund sich verschlechternder Zahlungsmoral und
risikoaverser Gläubiger, die ihr Fremdkapital vorzeitig zurückfordern. Bei Vorliegen
einer Insolvenz ist ein Konkurs beim zuständigen Amtsgericht zu beantragen, sofern ein
außergerichtlicher Vergleich nicht möglich ist.
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