Startseite » Lexikon-Einträge » I » InnungsmeisterInnungsmeisterNach den Satzungen der Handwerksinnungen führt der Innungsvorstand (§ 66 HandwO) i.d.R. die Bezeichnung Obermeister der Innung. Landesinnungsmeister ist die satzungsgemäße Bezeichnung des Vorsitzenden des Vorstands des Landesinnungsverbandes. Diesen Inhalt teilen: Teilen auf FacebookTeilen auf TwitterTeilen auf LinkedinTeilen auf PinterestTeilen bei Xing
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