Innenverhältnis bezeichnet
die gesellschaftlichen Rechtsbeziehungen der einzelnen Gesellschafter
(Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft) untereinander. Dazu gehört z.B. die
gesetzliche oder vertragliche Regelung der Gewinnverteilung, der Geschäftsführung oder
einer Treuepflicht (Wettbewerbsverbot). Das Außenverhältnis betrifft dagegen die
Rechtsbeziehungen der Gesellschaft zu dritten Personen und bestimmt, ob die Gesellschaft
als solche durch Rechtshandlungen gebunden wird, die für sie vorgenommen werden.
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