(geprüfter I.) ist eine
dem Handwerksmeister verwandte, gehobene berufliche Qualifikation, die in der Regel nach
Abschluss einer Berufsbildung und anschließenden praktischer Tätigkeit erlangt werden
kann. Fundstellen für die einschlägigen Meisterprüfungsordnungen s. bei
Schlegelberger-Friedrich, Stichwort I.; der Abschluss als I. ist u.a. für die
Ausbilderqualifikation im Rahmen der Berufsbildung von Bedeutung.
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