Der Einkauf von Waren auf
Auslandsmärkten und der damit verbundene Import eröffnen Unternehmen die Möglichkeit,
auf Rohstoffe, Halb- und Fertigwaren zurückzugreifen, die in Deutschland nicht oder nur
in geringem Umfang hergestellt werden oder die aufgrund ihres hohen Lohnkostenanteils im
Ausland wesentlich kostengünstiger produziert werden können. Die Einfuhr ist
grundsätzlich genehmigungsfrei, es bestehen aber Ausnahmen nach den Vorschriften des
Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV).
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