Wirtschaftsgüter sind alle
bewertungsfähigen Güter, für die sich ein Geldwert bestimmen lässt, die im
Wirtschaftsverkehr umgesetzt und diesem nicht entzogen werden. Immaterielle
Wirtschaftsgüter sind nicht körperliche Güter – jedenfalls stellt der körperliche
Bestandteil nicht die Hauptsache des Wirtschaftsguts dar. Bei immateriellen
Wirtschaftsgütern handelt es sich um Möglichkeiten oder Chancen, die weder messbar,
wägbar noch eindeutig schätzbar sind. Ihr Wert ist im Zeitpunkt ihrer Entstehung deshalb
nur schwer feststellbar
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