Gegenteil von Liquidität,
als Bezeichnung für den Zustand eines Unternehmens, fällige Forderungen dauerhaft nicht
mehr erfüllen zu können. Zahlungsunfähigkeit bzw. Zahlungseinstellungen sind gemäß §
102 Konkursordnung (KO) ein Konkursgrund und können zum Konkurs führen, sofern die
Gläubiger nicht eine Stundung, Abschreibung ihrer Forderungen oder einen Vergleich in
Erwägung ziehen. Illiquidität ist nicht zu verwechseln mit dem Tatbestand der
Überschuldung, der sich dadurch äußert, daß die Vermögensgegenstände des
Unternehmens in der Summe nicht mehr ausreichen, um die Schulden zu decken.
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