sind Preise, die nicht
überschritten werden dürfen. Bestimmungen über H. bestehen in der BRep. nur noch
vereinzelt, so bei öffentlichen Aufträgen (§ 1 VO PR 1/72; Baupreisrecht). Eine
praktisch wichtige Höchst/Mindestpreisregelung (Rahmenpreis, Margenpreis) enthält die
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Zur Festsetzung von Höchst- und
Mindestpreisen im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft s. Art. 61 des Vertrages über die
Gründung der Europ. Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Festsetzung durch die Kommission
zur Erreichung der in Art. 3 des Vertrages genannten Ziele der Gemeinschaft) sowie Art. 44
EG-Vertrag (Einführung von Mindestpreisen zur Verwirklichung der gemeinsamen
Agrarpolitik).
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