Startseite » Lexikon-Einträge » H » Höchstpersönliche RechteHöchstpersönliche Rechtesind subjektive Rechte, die ihrem Wesen nach so eng mit der Person des Berechtigten verbunden sind, daß sie nicht übertragen werden können und mit dem Tod des Berechtigten erlöschen, z.B. Mitgliedschaftsrechte (Verein), Nießbrauch u.a.m. Diesen Inhalt teilen: Teilen auf FacebookTeilen auf TwitterTeilen auf LinkedinTeilen auf PinterestTeilen bei Xing
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