Im Rahmen der Bewertung
stattfindendes Verfahren zur Ermittlung der Einheitswerte. Ab 1.1.1998 werden die
Einheitswerte in Zeitabständen von je sechs Jahren allgemein festgestellt. Für die neuen
Grundbesitzwerte gilt eine der Hauptfeststellung ähnliche Regelung, ohne das dies
explizit als Hauptfeststellung bezeichnet würde. Die Wertverhältnisse zum 1.10.1996
gelten demnach bei den neuen Grundbesitzwerten bis zum 31.12.2001. Entsteht eine
Bewertungseinheit erstmals innerhalb des Hauptfeststellungszeitraums, dann wird eine
Nachfeststellung durchgeführt. Sonstige Veränderungen, die innerhalb der sechs Jahre
eintreten, werden gegebenenfalls im Rahmen der Fortschreibung berücksichtigt.
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