Handwerksrolle

Die H. wird von den
Handwerkskammern geführt. Sie ist eine Dokumentation der Erlaubnisse zum selbständigen
Betrieb eines Handwerks (§ 6 HandwO, sowie die EG/EWR-HandwerksVO (Handwerk)). Die
Eintragung in die H. ist für die Erlaubnis zum Betrieb eines Handwerks konstitutiv. Über
die Eintragung wird eine Bescheinigung, die sog. Handwerkskarte ausgestellt, die lediglich
Nachweiszwecken dient (§ 10 II HandwO). Die Einsicht in die H. ist jedem gestattet, der
ein berechtigtes Interesse nachweist.

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