Die geltende HandwerksO
wurde 1953 erlassen. Sie gilt derzeit i.d.F. vom 28. 12. 1965 (BGBl. 1966 I 1) m.
zahlreichen Änd. Inhaltlich geht sie größtenteils auf frühere Regelungen der
Gewerbeordnung und aus nationalsozialistischer Zeit zurück. Die H. regelt den
Berufszugang zum Handwerk (Handwerksrolle), die Berufsbildung (Handwerkslehrling,
Handwerksgeselle), die Befähigungsnachweise (Meisterprüfung, Handwerksmeister), die
Aufsicht über die Berufsausübung sowie die berufsständische Organisation
(Handwerkskammer, Handwerksinnung, Kreishandwerkerschaften).
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