ist ein Wort- und/oder
Bildzeichen o.ä., das nach Überprüfung der Qualifikationsmerkmale der Ware und/oder
ihrer Herstellungsart in einem besonderen Verfahren anerkannt worden ist (z.B.
"Wollsiegel"). Die Bezugnahme auf ein G. in einem Kaufvertrag bedeutet
regelmäßig eine entsprechende Eigenschaftszusicherung durch den Verkäufer.
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