Gründung

Formal-juristische
Errichtung eines Betriebes, indem die Firma je nach Rechtsform in das Handelsregister
eingetragen wird und die Gründungsvoraussetzungen in Abhängigkeit von der Rechtsform und
der Branche erfüllt sind. Es lassen sich die Bargründung und die Sachgründung
unterscheiden. Bei einer weiteren Begriffsauffassung werden sämtliche
Vorbereitungsmaßnahmen zur formalrechtlichen Errichtung der Gesellschaft zur Gründung
dazugezählt, so daß die Entscheidung über den Standort, die Rechtsform oder ggf. einen
Unternehmenszusammenschluss in die Gründungsphase gehören. Bei der Gründung einer
Aktiengesellschaft (AG) und bei der Sachgründung einer Gesellschaft mit beschränkter
Haftung (GmbH) ist ein Gründungsbericht vorgeschrieben, der den Hergang der Gründung
dokumentieren soll. Nach der Gründung ist grundsätzlich eine Gründungsbilanz
(Eröffnungsbilanz) zu erstellen. Die Gründungskosten können ein entscheidendes
Kriterium bei der Wahl der Rechtsform darstellen.

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