Erlös, der durch eine
zusätzlich verkaufte Leistungseinheit entsteht und den Grenzkosten gegenübergestellt
werden kann. Wird statt dem zahlungsorientierten Erlös die Güterentstehung bzw. Leistung
unabhängig von deren Verkauf und Einnahmewirkung betrachtet, so wird von Grenzertrag bzw.
Grenzleistung gesprochen.
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