Gewinn

Positiver
Unterschiedsbetrag zwischen positiven und negativen Erfolgskomponenten. Dabei können die
Erfolgskomponenten als Bestandsgrößen oder als Stromgrößen gemessen werden. Bei der
Messung der Bestandsgrößen kommt es wesentlich auf die der Messung zugrundeliegende
Bilanz- bzw. Kapitalerhaltungstheorie an, wie die Gewinngröße ausfällt. Bei den
Stromgrößen kommt es wesentlich darauf an, ob durch Saldierung von Zahlungsströmen
(Einzahlungen/Einnahmen, Auszahlungen/Ausgaben) oder Aufwands- und Ertragsgrößen
(Aufwand/Aufwendungen, Ertrag) oder Kosten- und Leistungskategorien der Gewinn ermittelt
wird. Während der handelsrechtlich korrekte Gewinnbegriff (Bilanzgewinn) vor
Ausschüttung als Jahresüberschuss, bezeichnet wird, hängt sich das Steuerrecht
einerseits durch die Maßgeblichkeit an den Jahresüberschuss an, andererseits hat es eine
eigene bilanzielle Gewinndefinition in § 4 I EStG. Demnach ist der Gewinnbegriff der
Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss eines Wirtschaftsjahres und
dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres, vermehrt um den
Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen. Weiterhin kennt das
Einkommensteuergesetz in § 4 III eine Gewinndefinition, die sich an den Zahlungsströmen
orientiert. Für bestimmte Steuerpflichtige (in der Regel Selbständige) gilt als Gewinn
der Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben.

Ersten Kommentar schreiben

Antworten

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


*