Gewerblicher Rechtsschutz

ist der Inbegriff der
Rechtsnormen, die dem Schutz der gewerblich-geistigen Leistung und der damit
zusammenhängenden Interessen dienen. Dazu gehört das Patent-, Gebrauchsmuster-,
Geschmacksmuster-, Wettbewerbs- und Markenrecht (Marken), während das Urheberrecht Werke
der Literatur, Wissenschaft und Kunst schützt. Die Schutzrechte gelten grundsätzlich
jeweils nur im Inland (Territorialitätsprinzip). Der internationale g.R. wird im
wesentlichen durch die Pariser Übereinkunft zum Schutz des gewerbl. Eigentums, durch die
beiden Madrider Abkommen und das Haager Abkommen über die internationale Hinterlegung
gewerblicher Muster oder Modelle begründet; sie gewähren abweichend vom
Territorialitätsprinzip den internationalen g.R. dadurch, daß alle Angehörigen der
Mitgliedstaaten in jedem Vertragsstaat wie Inländer behandelt werden.

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