Gewerblicher Grundstückshandel

Der gewerbliche
Grundstückshandel ist einer der wesentlichen Tatbestände, bei denen die Abgrenzung
zwischen gewerblicher Tätigkeit und einer reinen Vermögensverwaltung
(Vermögensverwaltung) schwierig und oft auch fließend ist. Dies ist neben den
erheblichen Unterschieden bei der Steuerbelastung ein Grund, warum sich nach wie vor der
BFH mit immer neuen Sachverhaltsgestaltungen auseinandersetzen muss.

Für die Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels müssen alle Voraussetzungen einer
gewerblichen Tätigkeit erfüllt sein. Gewerbliche Einkünfte sind gegeben bei einer
selbständigen, nachhaltigen, mit Gewinnerzielungsabsicht betriebenen Tätigkeit, die sich
als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt. Es dürfen zudem weder
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft noch aus freiberuflicher oder sonstiger
selbständiger Tätigkeit sein. Als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal muss hinzukommen,
dass der Rahmen privater Vermögensverwaltung überschritten ist.

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