In Portugal wird wie in
Deutschland das Privatrecht vom Handelsrecht unterschieden. Neben den auch in der
Bundesrepublik Deutschland bekannten Gesellschaften sieht das portugiesische
Gesellschaftsrecht eine Einmanngesellschaft vor, die mit der deutschen Einmann-GmbH
vergleichbar ist. Alle Unternehmensformen sind in Portugal in einem einheitlichen
Gesetzbuch geregelt.
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