In England gibt es keine
mit dem deutschen Gesellschaftsrecht vergleichbare Bestimmungen. Es wird weder zwischen
Handels- und Privatrecht unterschieden, noch existiert ein einheitlicher Begriff der
"Gesellschaft".
Dementsprechend ist den Engländern auch ein Handelsregister fremd. Es ist nur ein
Gesellschaftsregister vorgesehen, das von einer Behörde des Wirtschaftsministeriums
geführt wird.
Mit den Personengesellschaften im deutschen Recht eingeschränkt vergleichbar sind die
"partnerships". Den deutschen Kapitalgesellschaften ähneln entfernt die
"companies".
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