Steuervorteile und
beabsichtigte Haftungsbeschränkungen für Gesellschaftsschulden veranlassen zur Gründung
der Gesellschaftsform der GmbH & Co. KG, die einerseits Personengesellschaft ist (KG
oder OHG), bei der andererseits aber eine GmbH als persönlich haftender Gesellschafter
auftritt. Häufig sind Kommanditisten die Gesellschafter der GmbH.
Da die GmbH nur in Höhe ihres Stammkapitals (mindestens 25.000 Euro) haftet und die
Kommanditisten überhaupt keiner persönlichen Haftung unterliegen, werden hierbei
charakteristische Merkmale einer Personengesellschaft (persönliche unbeschränkte
Haftung) außer Kraft gesetzt.
Die steuerlichen Vorteile gegenüber einer GmbH sind mittlerweile aufgehoben worden,
sodass diese Gesellschaftsform dadurch wieder etwas von ihrer Attraktivität verlieren
dürfte.
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