Die Bezeichnung wird fast
nur noch für Handwerksgesellen verwendet; für gewerbliche Arbeiter (früher Titel VII
GewO) außerhalb des Handwerks ist sie kaum mehr üblich und ohne rechtliche Bedeutung.
Die Bezeichnung wird fast
nur noch für Handwerksgesellen verwendet; für gewerbliche Arbeiter (früher Titel VII
GewO) außerhalb des Handwerks ist sie kaum mehr üblich und ohne rechtliche Bedeutung.
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