Der Geschäftsanteil ist
der in einem bestimmten Bruchteil – nicht in einer Geldsumme – ausgedrückte Anteil des
Gesellschafters am Gesellschaftsvermögen. Er ist ein Anteil der
Gesamthandsgemeinschaft, über den die Gesellschafter nur gemeinsam verfügen können.
Alle Gesellschafter müssen einer Übertragung auf eine andere Person zustimmen, oder im
Gesellschaftsvertrag muss eine Verfügung über diesen Anteil bzw. seine Übertragung
vereinbart sein.
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