Die Anschaffungs- und
Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens sind in der Regel zu
aktivieren und auf die Nutzungsdauer des angeschafften oder hergestellten Wirtschaftsguts
zu verteilen. Nicht so bei geringwertigen Wirtschaftsgütern. Die Kosten können sofort in
den Aufwand eingestellt werden.
Hierzu sind aber einige Voraussetzungen notwendig: Ein Wirtschaftsgut ist dann ein
geringwertiges Wirtschaftsgut, wenn es selbstständig nutzungsfähig ist und die Kosten
unter 410 EUR liegen.
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