Gerichtsstand

Gerichtsstand ist die
örtliche Zuständigkeit eines Gerichts. Neben dem allgemeinen Gerichtsstand gibt es den
besonderen Gerichtsstand, der nur für bestimmte Klagen vorgesehen ist und
Anknüpfungspunkte persönlicher oder sachlicher Art hat. Sind mehrere Gerichtsstände
gegeben, kann der Kläger wählen, es sei denn, das Gesetz sieht einen ausschließlichen
Gerichtsstand vor. Zum allgemeinen Gerichtsstand gibt es eine Reihe von Ausnahmen, die man
kennen sollte. Es gibt Rechtsverhältnisse, die nicht irgendwo und nicht dort, wo die in
Anspruch genommene Person wohnt, geregelt werden können, sondern nur an ganz bestimmten
Orten.

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