Fristigkeit

Rechtlich maßgeblicher
Zeitpunkt für Handlungen und Rechtsgeschäfte (z. B. Aufbewahrungs-, Benachrichtigungs-,
Kündigungsfristen).
Bezugszeitraum (Laufzeit), auf den sich eine Planung, Kontrolle (z. B. Buchführung),
Analyse oder auch eine Dienstleistung (z. B. Kredit) beziehen kann. Die Dreiteilung von
Laufzeiten in kurz-, mittel- und langfristig hat sich eingebürgert, ohne daß
einheitliche Zeiträume hierfür definiert wären.

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