– auch Frachtgeld genannt –
ist das Entgelt, das der Frachtführer erhält; dagegen werden die vom Frachtführer
beförderten beweglichen Sachen als Frachtgut bezeichnet (vgl. §§ 425, 436, 440 HGB).
– auch Frachtgeld genannt –
ist das Entgelt, das der Frachtführer erhält; dagegen werden die vom Frachtführer
beförderten beweglichen Sachen als Frachtgut bezeichnet (vgl. §§ 425, 436, 440 HGB).
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