Die Formvorschrift ist eine
gesetzliche Bestimmung, nach der ein Rechtsgeschäft nur in einer bestimmten Form wirksam
vorgenommen werden kann. Der Zweck der Formvorschriften besteht entweder darin, den
Zeitpunkt des Abschlusses des Rechtsgeschäftes und dessen Inhalt genau festzulegen, einen
hinreichenden Beweis hierfür zu sichern oder die Parteien vor einem übereilten
Vertragsabschluß zu bewahren. In verschiedenen Fällen haben die Formvorschriften aber
auch eine Kontrollfunktion für bestimmte Behörden.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch sind Formvorschriften im einzelnen festgelegt.
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