Gründe, den
kaufmännischen Verkehr zwischen Verkäufer und Käufer durch Formularvertrag zu regeln,
gibt es viele: Wie stets bei der Verwendung Allgemeiner Geschäftsbedingungen geht es
zunächst darum, die gesetzliche Regelung für den vorliegenden Sachverhalt zu ermitteln.
Ferner ist die Frage zu stellen, ob diese Regelung den Bedürfnissen der Vertragspartner,
hier insbesondere des Verwenders, ausreichend Rechnung trägt und die Besonderheiten des
vorliegenden Vertragstyps hinreichend berücksichtigt sind.
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