Der Begriff Flexi-Gesetz
hat sich als Abkürzung für das "Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler
Arbeitszeitregelungen" eingebürgert. Das Gesetz wurde vom Bundestag im April 1998
rückwirkend zum 01.01.1998 beschlossen und hat die lange Zeit bestehenden Fragen
hinsichtlich der Sozialversicherung bei Mobilzeitvereinbarungen mit sogenannter
Verblockung beseitigt. Unklar war vor allem, wie der Arbeitnehmer in Freistellungsphasen
sozialversicherungsrechtlich zu behandeln ist. Das neue Gesetz regelt nun ausdrücklich,
daß der Arbeitnehmer über die gesamte Zeit der Mobilzeitvereinbarung hinweg
versicherungspflichtig ist und damit auch Versicherungsschutz genießt.
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