Unter Finanzierungskosten
sind alle Aufwendungen zu verstehen, die notwendig sind, um einen Kredit aufzunehmen. Ob
die Finanzierungskosten steuerlich berücksichtigt werden können, hängt davon ab, zu
welchem Zweck der Kredit verwendet wird. Finanzierungs- oder Geldbeschaffungskosten
können die Einkommensteuerbelastung in verschiedener Hinsicht erheblich mindern. Sie
können als Betriebsausgaben, als Werbungskosten, als Sonderausgaben oder als
außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden, je nachdem, zu welchem Zweck der
Kredit verwendet wird. Sie sollten gegenüber dem Finanzamt stets geltend gemacht werden.
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