Finanzbuchhaltung

Teil der Buchhaltung, der
die erfolgswirksamen und -unwirksamen Zahlungsvorgänge einer Unternehmung erfasst und die
abrechnungstechnische Vorstufe für die Erstellung des gesetzlich vorgeschriebenen
Jahresabschlusses ist. Synonym wird die Bezeichnung Geschäftsbuchhaltung verwendet. Die
erfolgswirksamen Vorgänge werden in Form von Aufwand und Ertrag und nicht wie in der
Betriebsbuchhaltung in Form von Kosten und Leistungen abgebildet. Zur Finanzbuchführung
ist grundsätzlich jeder Kaufmann, sofern er nicht als Minderkaufmann gem. § 4 HGB gilt,
verpflichtet. Zusätzlich besteht bei bestimmten Größenmerkmalen nach § 141 AO für
steuerliche Zwecke die Verpflichtung zur Finanzbuchführung.

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