Abgezinste oder aufgezinste
Summe künftiger Zahlungen (Abzinsung). Die Berechnung erfolgt wie beim Barwert. Der
Ertragswert kann auch auf einen in der Zukunft liegenden Zeitpunkt berechnet werden, dann
erfolgt eine Aufzinsung der Zahlungen zum Vermögensendwert. Es gibt mehrere
Ertragswertverfahren, steuerlich stellt der Ertragswert im Rahmen des Stuttgarter
Verfahrens die Ertragskomponente dar.
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