Bilanz, die gem. § 242 I
HGB jeder Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes und eines jeden Geschäftsjahres
aufzustellen hat. Nach dem Grundsatz der formellen Bilanzkontinuität muss die Gliederung
und der Wertansatz der einzelnen Positionen in der Schlussbilanz eines Geschäftsjahres
mit denen der Eröffnungsbilanz des Folgejahres übereinstimmen.
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