Skonto, Preisnachlass,
Bonus, Gutschrift und Warenrücksendung mindern die Umsatzerlöse eines Unternehmens. Man
nennt sie deshalb Erlösschmälerungen. Durch die Erlösschmälerungen verändert sich
auch die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuerschuld.
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