Rechnung zur Ermittlung der
Erlöse im Rahmen der internen Erfolgsrechnung. Hierbei können losgelöst von den
handelsrechtlichen Grundsätzen kalkulatorische Erlösbestandteile berücksichtigt werden,
indem z. B. Tagespreise statt der effektiven Absatzpreise angesetzt werden.
Selbsterstellte Anlagegegenstände oder Bestandserhöhungen an Halb- und
Fertigerzeugnissen werden i.d.R. ebenfalls mit kalkulatorischen Erlösen, d. h. unter
Berücksichtigung eines Gewinnzuschlags, angesetzt.
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